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Inhabergeführte Unternehmen und Familiengesellschaften

Unsere Kanzlei hat sich auf die Beratung von inhabergeführten Unternehmen und Familiengesellschaften spezialisiert. Denn hier gibt es spezielle Beratungsfelder die unserer Ansicht nach ganz besondere Beachtung finden sollten. Dazu zählt beispielsweise die Vermischung der privaten und betrieblichen Vermögessphären wenn eine Bank zwar Ihrer Gesellschaft ein Darlehen gewährt und im Gegenzug von Ihnen privat zusätzlich eine Bürgschaft verlangt. Der beste Kredit ist daher nicht zwingend der mit den niedrigsten Zinsen sondern man sollte stets das Gesamtbild im Auge halten. 

 

Als Unternehmer sollten Sie eine Entscheidung nicht allein davon abhängig machen ob sie sich positiv auf den Gewinn der Gesellschaft niederschlägt. Wir sind der Überzeugung, dass eine Entscheidung erst dann richtig gut ist, wenn sie sich in Ihrem privaten Portemonnaie positiv auswirkt. Aus diesem Grund haben wir ein Modell entwickelt, mit dessen Hilfe wir Investitionen oder Gestaltungen von der Unternehmensebene über Ihre private Vermögenssphäre bis in Ihr Portemonnaie simulieren können, bevor Sie die Entscheidung treffen. Dadurch sind wir in der Lage, Ihnen als Unternehmer eine valide Entscheidungsgrundlage zu liefern und können die Qualität unserer Beratung sogar messbar machen.

 

Diese und viele andere Beratungsfelder bei inhabergeführtern Unternehmen stellen unsere Kernkompetenz da. Bei Interesse an unseren Beratungsleistungen rufen Sie gerne an!

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© Andreas Rolland Steuerberater

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